Ratgeber · Dokumentenmanagement

E-Rechnungspflicht für Unternehmen: Was ab wann gilt

Von Luis Waidmann · Stand: Juli 2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten

Kurz gesagt: Seit Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland strukturierte E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können, unabhängig von der Größe. Die Pflicht zum eigenen Versand solcher E-Rechnungen greift gestaffelt nach Umsatz, für die meisten Betriebe zwischen 2027 und 2028. Wer schon jetzt ein Archiv- oder ERP-System einrichtet, das strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD verarbeitet, spart sich später den Zeitdruck und gewinnt bereits heute automatisierte Rechnungsverarbeitung.

Was ist eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes?

Der Begriff wird im Alltag oft falsch verwendet. Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine per E-Mail verschickte Rechnung, sondern ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. In der Praxis begegnen Ihnen dafür zwei Formate: XRechnung, ein reiner XML-Datensatz ohne optische Ansicht, verbreitet vor allem im Geschäft mit der öffentlichen Verwaltung, und ZUGFeRD im Hybrid-Format, das eine gewohnte PDF-Ansicht mit eingebettetem XML-Datensatz kombiniert. Ein normales PDF oder ein Papierbeleg gilt dagegen gesetzlich als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung, auch wenn es digital verschickt wurde. Dieser Unterschied entscheidet später darüber, ob eine Rechnung automatisiert ins ERP oder Archiv einläuft oder von Hand nacherfasst werden muss.

Welche Fristen gelten für Empfang und Versand?

Empfang und Versand laufen zeitlich auseinander, das sorgt in Gesprächen am häufigsten für Verwirrung. Die Übersicht zeigt den Stand der aktuellen Übergangsregelung:

ZeitpunktPflicht zum EmpfangPflicht zum Versand
Seit 01.01.2025Alle Unternehmen, unabhängig von der GrößeNoch keine, Papier und PDF mit Zustimmung des Empfängers weiter zulässig
Ab 01.01.2027Unverändert für alleUnternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 Euro
Ab 01.01.2028Unverändert für alleGrundsätzlich alle Unternehmen im inländischen B2B-Geschäft

Betroffen ist zunächst nur das inländische Geschäft zwischen Unternehmen. Rechnungen an Privatpersonen und grenzüberschreitende Geschäfte folgen eigenen Regeln, ebenso gibt es für bestehende EDI-Verfahren eine eigene, längere Übergangsregelung. Für Ihren konkreten Fall, insbesondere bei Sonderkonstellationen wie Kleinbetragsrechnungen, Dauerschuldverhältnissen oder laufenden EDI-Anbindungen, ist die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater sinnvoll, dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Betrifft die Pflicht auch kleine Betriebe und Handwerker?

Ja, bei der Empfangspflicht gibt es keine Ausnahme nach Größe, auch der Ein-Mann-Betrieb muss seit 2025 E-Rechnungen entgegennehmen können. Beim Versand verschafft die Umsatzstaffelung kleineren Betrieben mehr Zeit, spätestens 2028 sind aber auch sie in der Pflicht, unabhängig davon, ob sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Wer glaubt, das Thema als kleiner Betrieb aussitzen zu können, verkennt zudem einen praktischen Effekt: Größere Auftraggeber und öffentliche Stellen stellen oft schon vor der eigenen Frist auf E-Rechnung um und erwarten dann von ihren Lieferanten, mitzuziehen, unabhängig davon, was gesetzlich für den Lieferanten selbst gerade Pflicht ist.

Wie bereiten sich Betriebe technisch am sinnvollsten vor?

Die Empfangspflicht lässt sich technisch am einfachsten über ein Archiv- oder Dokumentenmanagement-System lösen, das eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Dateien automatisch erkennt, prüft und weiterverarbeitet, statt sie nur abzulegen. Bei ELO-Projekten richten wir den strukturierten Rechnungseingang inzwischen standardmäßig mit ein, weil der Mehraufwand gegenüber einer normalen Belegerfassung gering ist, wenn das Archiv ohnehin an ERP und E-Mail angebunden wird. Für den eigenen Versand braucht es zusätzlich ein Ausgangsmodul, das Rechnungen aus dem ERP direkt im geforderten Format erzeugt, bei eEvolution und vergleichbaren Systemen meist über ein Zusatzmodul oder eine Schnittstelle. Wie eine Archivumgebung dafür grundsätzlich aufgebaut wird, beschreibt unser Ratgeber zur DMS-Einführung, die Anforderungen an die anschließende Aufbewahrung erklärt der Ratgeber zur GoBD-konformen Archivierung.

Zu den Kosten lässt sich seriös nur eine Spanne nennen, keine feste Zahl, weil sie stark davon abhängt, was im Betrieb schon vorhanden ist. Läuft bereits ein Archiv- oder ERP-System mit Anbindung an die Buchhaltung, ist die reine Empfangsfähigkeit für strukturierte Formate meist ein überschaubares Zusatzmodul oder eine Erweiterung der Einrichtung, kein neues Projekt. Fehlt dagegen jede digitale Ablage, wird die E-Rechnung schnell zum Nebenschauplatz eines größeren Vorhabens, nämlich der eigentlichen DMS-Einführung, deren Kosten sich wiederum nach Benutzerzahl und Anbindungstiefe richten. Wer uns fragt, was das konkret kostet, bekommt von uns keine pauschale Hausnummer, sondern nach einem kurzen Blick auf die vorhandene Systemlandschaft eine belastbare Einschätzung.

Wo liegen die typischen Stolpersteine bei der Umsetzung?

Für wen lohnt sich der Umstieg schon jetzt, und wer kann abwarten?

Betriebe mit spürbarem Rechnungsvolumen, etwa ab einigen Dutzend Eingangsrechnungen im Monat, profitieren meist schon vor der eigenen Versandfrist von der Umstellung, weil der Empfang ohnehin Pflicht ist und sich die automatisierte Verarbeitung sofort auszahlt. Wer dagegen nur wenige Rechnungen im Monat verarbeitet und ohnehin schon eine geordnete Ablage hat, kann mit dem vollständigen Ausbau in aller Ruhe bis nahe an die eigene Versandfrist warten, sollte die Empfangsfähigkeit aber nicht verwechseln mit „brauchen wir noch nicht". Ehrlich gesagt lohnt sich ein separates, kleines Projekt nur für die E-Rechnung selten. Sinnvoller ist es fast immer, das Thema mit einer ohnehin anstehenden DMS- oder ERP-Anbindung zusammenzulegen, dann fällt der Mehraufwand kaum ins Gewicht.

Luis Waidmann

B.Sc. Wirtschaftsinformatik · Digitale Transformation · COS Waidmann Systemhaus, Ravensburg

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Muss ich als Kleinunternehmer schon jetzt E-Rechnungen versenden?

Versenden müssen Sie noch nicht, empfangen können müssen Sie schon jetzt. Seit Anfang 2025 gilt für alle Unternehmen die Pflicht, strukturierte E-Rechnungen von anderen Unternehmen entgegennehmen und verarbeiten zu können, unabhängig von Größe oder Umsatz. Die Pflicht zum eigenen Versand folgt gestaffelt: größere Unternehmen früher, kleinere und die Kleinunternehmerregelung nutzende Betriebe später. Bis zur jeweils für Sie geltenden Frist dürfen Sie weiter Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen, sofern der Empfänger zustimmt. Wer schon jetzt umstellt, verschafft sich Luft und muss nicht kurz vor der eigenen Frist unter Zeitdruck ein System einführen.

Reicht ein PDF per E-Mail als E-Rechnung aus?

Nein, ein PDF gilt gesetzlich als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung, auch wenn es elektronisch verschickt wird. Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, üblicherweise als XRechnung oder als ZUGFeRD-Hybrid aus PDF und eingebettetem XML. Der Unterschied ist entscheidend, weil nur das strukturierte Format automatisiert eingelesen und weiterverarbeitet werden kann. Ein reines PDF müssen Empfänger zwar bis zum Ende der jeweiligen Übergangsfrist noch akzeptieren, danach nicht mehr, wenn eine E-Rechnung verlangt wird.

Was passiert, wenn wir eine eingehende E-Rechnung nicht verarbeiten können?

Rechtlich bleibt die Rechnung trotzdem wirksam und zahlungspflichtig, das Problem liegt bei Ihnen, nicht beim Aussteller. Praktisch heißt fehlende Verarbeitungsfähigkeit meist: Jemand druckt die eingebettete PDF-Ansicht aus oder tippt Werte manuell in die Buchhaltung ab, während der eigentliche Vorteil, die automatische Übernahme in ERP oder Archiv, ungenutzt bleibt. Bei wenigen Rechnungen im Monat mag das noch tragbar sein, bei wachsendem Volumen wird es schnell zum Flaschenhals und zur Fehlerquelle. Ein Archivsystem, das E-Rechnungen direkt einliest und prüft, verhindert genau diesen Rückfall in die manuelle Erfassung.

Ersetzt die E-Rechnungspflicht unsere GoBD-Pflichten oder kommt sie obendrauf?

Sie kommt obendrauf, ersetzt aber nichts. Die E-Rechnungspflicht regelt das Format, in dem Rechnungen ausgetauscht werden müssen, die GoBD regeln zusätzlich, wie diese Rechnungen anschließend aufbewahrt werden müssen: unveränderbar, vollständig und über die gesetzliche Frist hinweg auffindbar. Eine E-Rechnung, die nur im E-Mail-Postfach liegt, erfüllt die GoBD nicht, ganz gleich wie strukturiert das Format ist. Wer die Umstellung auf E-Rechnung mit einer GoBD-konformen Archivierung zusammen plant, spart sich, das Thema zweimal anzufassen.

Ist Ihr Rechnungseingang schon bereit für die E-Rechnung?

Wir prüfen, ob Ihr Archiv oder ERP strukturierte Rechnungen verarbeiten kann, und zeigen den sinnvollsten nächsten Schritt.

Lieber direkt sprechen? 0751 363627-0 (Mo–Fr 08–17 Uhr)

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