Ratgeber · Zeiterfassung

Zeiterfassungspflicht: Was Unternehmen jetzt müssen

Redaktionell verantwortlich: Luis Waidmann · Stand: August 2026 · Lesezeit: ca. 7 Minuten

Kurz gesagt: Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2022 aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet, aufbauend auf dem EuGH-Urteil von 2019. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz bislang nicht vor, die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes ist noch nicht verabschiedet.

Woher kommt die Pflicht zur Zeiterfassung?

Den Anfang machte der Europäische Gerichtshof 2019 mit dem sogenannten Stechuhr-Urteil: Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. 2022 zog das Bundesarbeitsgericht nach und stellte fest, dass diese Pflicht in Deutschland bereits gilt, abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz. Seitdem ist die Frage nicht mehr, ob erfasst werden muss, sondern nur noch wie.

Was muss konkret erfasst werden?

Die Aufzeichnung muss nicht zwingend elektronisch sein und kann an die Beschäftigten delegiert werden. Verantwortlich dafür, dass tatsächlich und korrekt erfasst wird, bleibt aber der Arbeitgeber.

Was ist gesetzlich noch offen?

Ein Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes, der die Form der Erfassung verbindlicher regeln soll, war zuletzt in der Diskussion, unter anderem mit einer grundsätzlich elektronischen Erfassung und Übergangsfristen nach Betriebsgröße. Der genaue Stand dieses Vorhabens ändert sich, prüfen Sie ihn im Zweifel aktuell bei Ihrer Arbeitgebervereinigung oder Ihrem Anwalt. Unabhängig davon gilt schon heute die aus der Rechtsprechung abgeleitete Pflicht zur Erfassung. Wer jetzt ein System einführt, das elektronisch erfasst, ist für jede wahrscheinliche Variante einer künftigen Reform gerüstet und muss später nicht nachrüsten.

Welche Erfassungsmethode passt zu welchem Betrieb?

Die gesetzliche Pflicht schreibt kein bestimmtes Werkzeug vor, in der Praxis unterscheiden sich die Methoden aber deutlich in Aufwand und Zuverlässigkeit:

MethodeAufwand im AlltagBelastbarkeit bei PrüfungEignung
Papier / StundenzettelHoch, viel Handarbeit bei ÜbertragGering, leicht änderbar, oft lückenhaftNur für sehr kleine Teams vertretbar
Excel-TabelleMittel, manuelle Pflege pro MitarbeiterGering bis mittel, kaum ManipulationsschutzÜbergangslösung, nicht dauerhaft
Terminal am StandortNiedrig im Alltag, feste Investition am AnfangHoch, automatisch protokolliertFeste Arbeitsplätze, ein oder mehrere Standorte
Mobile AppNiedrig, Erfassung direkt unterwegsHoch, mit Zeitstempel und oft StandortAußendienst, wechselnde Einsatzorte
Integriertes System (z. B. TIME-INFO)Niedrig, Zuschläge und Übergabe an Lohn automatischHoch, durchgängig und auswertbarGemischte Teams, wachsende Mitarbeiterzahl

Wie führen Sie eine Zeiterfassungslösung pragmatisch ein?

Unabhängig von der Rechtslage gilt: Eine Erfassung, die nebenbei passiert, setzt sich durch, eine, die Arbeit macht, wird umgangen oder schleift sich innerhalb weniger Monate wieder aus. In der Praxis bewährt sich ein Vorgehen in vier Schritten. Erstens eine kurze Bestandsaufnahme: Wer arbeitet wo, mit welchem Arbeitszeitmodell, und welche Zuschläge oder Schichtregeln müssen mit erfasst werden? Zweitens die Wahl der passenden Methode je nach Betriebsstruktur, oft eine Kombination aus Terminal am Standort, PC-Buchung im Büro und mobiler Erfassung für alle, die unterwegs arbeiten. Drittens eine kurze Testphase mit einer einzelnen Abteilung oder einem Standort, bevor der Rollout auf den ganzen Betrieb ausgeweitet wird. Viertens die Kopplung an die Lohnabrechnung, damit erfasste Stunden nicht noch einmal von Hand übertragen werden müssen. Ein System wie TIME-INFO deckt alle vier Schritte in einer Lösung ab und erkennt Zuschläge und Schichten selbst. Ob Ihre heutige Lösung reicht, zeigt der Zeiterfassungs-Check in wenigen Minuten.

Checkliste: Ist Ihre Zeiterfassung praxistauglich?

Mehrere „Nein" in dieser Liste sind ein guter Hinweis, dass sich der Umstieg auf ein System bald auszahlt, unabhängig davon, wie die weitere Gesetzgebung im Detail ausfällt.

Was ist der Unterschied zu PZE und BDE?

Die gesetzliche Pflicht betrifft die Personalzeiterfassung, also wer wann gearbeitet hat. Wer zusätzlich wissen will, woran gearbeitet wurde, etwa für Nachkalkulation und Produktionssteuerung, ergänzt die Betriebsdatenerfassung. Den Unterschied erklärt unser Ratgeber PZE vs. BDE. Wie eine Einführung konkret abläuft, was sie kostet und welche Stolpersteine typisch sind, zeigt unser Ratgeber Zeiterfassungssystem einführen.

Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für arbeitsrechtliche Detailfragen ist Ihr Anwalt oder Ihre Arbeitgebervereinigung der richtige Ansprechpartner, für die technische Umsetzung sind wir es.

Luis Waidmann

B.Sc. Wirtschaftsinformatik · Digitale Transformation · COS Waidmann Systemhaus, Ravensburg

Beitrag mit KI-Unterstützung erstellt. Redaktionell verantwortlich: Luis Waidmann, COS Waidmann Systeme e.K.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zur Zeiterfassungspflicht

Reicht eine Excel-Tabelle für die Zeiterfassung?

Nach aktueller Lage ist die Form nicht abschließend festgelegt, eine sorgfältig geführte Excel-Tabelle kann die Pflicht also grundsätzlich erfüllen. Praktisch ist sie trotzdem die schlechteste Wahl, sobald mehr als eine Handvoll Mitarbeiter beteiligt sind: Sie ist fehleranfällig, lässt sich nachträglich verändern, ohne dass das auffällt, und macht Zuschläge, Pausenregeln, Feiertage und die Übergabe an die Lohnabrechnung zur mühsamen Handarbeit. Bei einer Prüfung zählt am Ende, ob die Zeiten lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert sind, nicht ob das Werkzeug modern wirkt. Je mehr Mitarbeiter und je mehr unterschiedliche Arbeitszeitmodelle ein Betrieb hat, desto schneller rechnet sich ein System, das Zuschläge automatisch berechnet und Fehler von vornherein vermeidet.

Gilt die Pflicht auch bei Vertrauensarbeitszeit?

Ja. Vertrauensarbeitszeit bleibt als Arbeitszeitmodell möglich, der Arbeitgeber muss aber trotzdem sicherstellen, dass Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfasst werden, auch wenn Mitarbeitende ihre Zeit weitgehend selbst einteilen. Die eigentliche Erfassung kann an die Beschäftigten delegiert werden, etwa per Selbstaufschrieb oder App, die Verantwortung dafür, dass es tatsächlich lückenlos passiert, bleibt aber beim Arbeitgeber. In der Praxis heißt das: Vertrauensarbeitszeit und digitale Zeiterfassung schließen sich nicht aus, ein System im Hintergrund kann die Erfassung erledigen, ohne dass die Selbstbestimmung über die Lage der Arbeitszeit verloren geht. Wichtig ist nur, dass am Ende des Tages Beginn und Ende dokumentiert sind, nicht nur eine grobe Gesamtstundenzahl.

Was droht, wenn wir gar nicht erfassen?

Die Erfassungspflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzrecht, Verstöße können von der zuständigen Aufsichtsbehörde beanstandet und mit Anordnungen durchgesetzt werden. Mindestens so relevant für den betrieblichen Alltag: Ohne belastbare Aufzeichnung fehlt im Streit um behauptete Überstunden jeder Nachweis, und die Beweislast verschiebt sich in der Praxis eher zulasten des Arbeitgebers, wenn keine Dokumentation vorliegt. Auch bei einer Prüfung durch Zoll oder Rentenversicherung, etwa im Rahmen der Kontrolle von Mindestlohn und Sozialabgaben, wird eine fehlende oder lückenhafte Zeiterfassung schnell zum konkreten Problem, weil sich einzelne Fälle dann nicht sauber erklären lassen. Wer erfasst, hat im Zweifel die besseren Karten, unabhängig davon, wie streng eine einzelne Kontrolle ausfällt.

Müssen auch Minijobber erfasst werden?

Ja, für Minijobber gilt die Erfassungspflicht ebenso, in bestimmten Branchen sogar mit zusätzlichen, eigenen Aufzeichnungspflichten und Fristen für die Dokumentation, die strenger sind als die allgemeine Regel. Betriebe, die Minijobber beschäftigen, sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass für geringfügig Beschäftigte eine Erleichterung gilt, in der Praxis ist es eher umgekehrt. Gerade hier zahlt sich ein System aus, das automatisch dokumentiert, wann jemand kommt und geht, weil bei Minijobs die Einhaltung der Stundengrenzen ohnehin regelmäßig geprüft wird und lückenlose Nachweise im Zweifel schützen. Für die genaue Einordnung Ihrer Branche und Beschäftigtengruppen lohnt sich im Zweifel ein Blick mit dem Steuerberater oder der zuständigen Arbeitgebervereinigung.

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