Ratgeber · Zeiterfassung
Zeiterfassungspflicht: Was Unternehmen jetzt müssen
Woher die Pflicht kommt
Den Anfang machte der Europäische Gerichtshof 2019 mit dem sogenannten Stechuhr-Urteil: Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. 2022 zog das Bundesarbeitsgericht nach und stellte fest, dass diese Pflicht in Deutschland bereits gilt, abgeleitet aus dem Arbeitsschutzgesetz. Seitdem ist die Frage nicht mehr, ob erfasst werden muss, sondern nur noch wie.
Was konkret erfasst werden muss
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, nicht nur die Gesamtdauer
- Pausen, damit Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten überprüfbar sind
- Überstunden, die sich aus den erfassten Zeiten ergeben
Die Aufzeichnung muss nicht zwingend elektronisch sein und kann an die Beschäftigten delegiert werden. Verantwortlich dafür, dass tatsächlich und korrekt erfasst wird, bleibt aber der Arbeitgeber.
Was noch offen ist
Ein Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes, der die Form der Erfassung regeln soll, liegt seit 2023 vor, unter anderem mit einer grundsätzlich elektronischen Erfassung und Übergangsfristen nach Betriebsgröße. Verabschiedet ist er bis heute nicht. Wer jetzt ein System einführt, das elektronisch erfasst, ist für jede wahrscheinliche Variante der Reform gerüstet.
Pragmatisch umsetzen statt abwarten
Unabhängig von der Rechtslage gilt: Eine Erfassung, die nebenbei passiert, setzt sich durch, eine, die Arbeit macht, wird umgangen. Bewährt hat sich die Kombination aus Terminal am Standort, PC-Buchung im Büro und mobiler Erfassung für alle, die unterwegs arbeiten, alles in einem System wie TIME-INFO, das Zuschläge und Schichten selbst erkennt und die Stunden ohne Handübertrag an die Lohnabrechnung übergibt. Ob Ihre heutige Lösung reicht, zeigt der Zeiterfassungs-Check in wenigen Minuten.
Der Unterschied zu PZE und BDE
Die gesetzliche Pflicht betrifft die Personalzeiterfassung, also wer wann gearbeitet hat. Wer zusätzlich wissen will, woran gearbeitet wurde, etwa für Nachkalkulation und Produktionssteuerung, ergänzt die Betriebsdatenerfassung. Den Unterschied erklärt unser Ratgeber PZE vs. BDE.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand Juni 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für arbeitsrechtliche Detailfragen ist Ihr Anwalt oder Ihre Arbeitgebervereinigung der richtige Ansprechpartner, für die technische Umsetzung sind wir es.